- Zentraler Kapitalmarktausschuß
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Abkürzung ZKMA, ein 1957 von den wichtigsten Emissionsbanken gegründetes Gremium, das in mehrwöchentlichen Abständen über die Lage am Rentenmarkt berät und Empfehlungen über Reihenfolge und Zeitpunkte von Anleiheemissionen gibt. Hintergrund ist das in Deutschland übliche Verfahren, wonach Anleiheemissionen über Bankenkonsortien verkauft werden. Dabei übernehmen die Banken gegen Vergütung die gesamte Emission zu einem festen Übernahmepreis, um die Anleihen anschließend an das Publikum weiterzuverkaufen. Das Emissionsrisiko tragen die Banken, d. h., nicht verkaufte Stücke müssen sie in den eigenen Bestand nehmen. Durch den ZKMA soll eine zu starke Häufung von Emissionen und damit eine Überforderung des Kapitalmarktes verhindert werden. An den Beratungen des Gremiums nimmt auch die Deutsche Bundesbank teil, u. a. in ihrer Funktion als Konsortialführerin bei der Begebung von Bundesanleihen.
Universal-Lexikon. 2012.